Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung
Seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt es an der Soeste-Schule Barßel, mit dem Schulstandort Elisabethfehn, die Einrichtung eines Mobilen Dienst mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.
Das Einzugsgebiet umfasst 48 Grundschulen, diverse Kindergärten, 2 Hauptschulen, 3 Realschulen, sowie 5 Gymnasien, 1 IGS, 12 OBSen, 3 BBSen und 5 Förderschulen in den 13 Gemeinden des Landkreises Cloppenburg.
Für die Tätigkeit des Mobilen Dienstes in diesem Einzugsbereich stehen zur Zeit 50 Stunden zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Arbeit des Mobilen Dienstes liegt im Bereich des frühzeitigen, präventiven Intervenierens in o. g. Regelschulen. Die Beratung und Unterstützung bei Schülern, die als verhaltensauffällig wahrgenommen werden, dient dem Ziel, dass die Schüler durch frühzeitige Intervention an der wohnortnahen Schule verbleiben können – vorausgesetzt, sie können sich mit der angebotenen Maßnahme in die Schul- und Klassengemeinschaft integrieren.
Die häufigsten Erscheinungsformen emotionaler und sozialer Entwicklungsprobleme sind:
o übersteigerte verbale und körperliche Aggressivität
o unkontrollierte, unberechenbare Gefühlsäußerungen
o fehlende Selbststeuerung
o extreme Labilität, geringe Frustrationstoleranz, geringes
Selbstbewusstsein
o fehlendes Regelverständnis
o Vermeidungs- und Fluchtverhalten, Leistungsverweigerung
o Bindungsschwäche
o ängstliches Zurückgezogensein, Abkapselung, Autismus, Schulängste o Verharren in Passivität
Das Ziel der präventiven Beratung besteht darin, psychosozial gefährdete Schüler zu stabilisieren und vorhandene Verhaltensauffälligkeiten durch Einwirken auf das schulische und familiäre Umfeld abzubauen. Der Mobile Dienst kann
als „niederschwelliges“ Angebot zur Beratung und Intervention angesehen werden. Die pädagogische Verantwortung bleibt weiterhin Hauptaufgabe der Regelschulen. Der Beratungsprozess ist als Unterstützung der Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten gedacht, mit dem Ziel, die richtige Fördermaßnahme für das Kind zu finden und in die Wege zu leiten. Durch die didaktisch-methodische und pädagogische Kompetenzerweiterung der Kollegen und Kolleginnen an der allgemeinbildenden Schule soll ein Prozess initiiert werden, der sie befähigt, ihre Probleme im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die einen besonderen Bedarf im Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung haben, auf die Dauer weitgehend selbst zu bewältigen.
Folgende fünf Bausteine bilden das Fundament der Arbeit:
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Gutachten, Begleitung der Rückschulung oder Förderung in der Regelschule
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Beratung der Lehrkräfte Erstellung von Förderplänen
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Konfliktbearbeitu ng mit den Schülern und Schülerinnen
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Kontaktaufnahme mit außerschulischen Institutionen
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I. Beratung der Lehrkräfte, Erstellung von Förderplänen:Die Beratung der Lehrkräfte richtet sich in erster Linie an die Klärung der Problematik (Beratungsanlass). Idealtypisch kann nach einer ersten Hospitation und anschließender Besprechung eine Bewertung der Eindrücke (Eingangsdiagnose) und die Verabredung weiterer Schritte vorgenommen werden. Ein Gespräch mit dem betroffenen Schüler, der betroffenen Schülerin kann wichtige Informationen über die Sichtweise der entstandenen Probleme liefern.Je nach Problemlage und Zusammensetzung der Gesprächsrunde kann es im weiteren Verlauf zu unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten kommen:o Einzelberatung der Klassenlehrerin (z.B. Hinweise zur Unterrichtsgestaltung, Gestaltung des Klassenraums, Festlegung von Lernorten, veränderte Sitzordnungen, Verhalten in Konfliktsituationen, Unterstützung bei der Durchführung von Verstärkerprogrammen, Nachteilsausgleiche, Auslegung und Anwendung des Fördererlasses)o Elterngespräche (Beratung in Erziehungsfragen, Informationen über Maßnahmen der Jugendhilfe, Informationen zu schulischen
Gegebenheiten in Kooperation mit dem Klassenlehrer/der
Klassenlehrerin)
o regelmäßige Konfliktberatung der einzelnen Schüler/Schülerinnen
o Aufbau von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein
o „Runder Tisch“ – Gespräch mit Lehrern, Eltern (Erziehern), Vertretern
aus der Jugendhilfe und anderen begleitenden Institutionen (Vernetzung)
In der Folge kann es zu wiederholten Kontakten kommen, um nach einem vereinbarten Zeitraum den Erfolg beschlossener Maßnahmen und Handlungsziele zu reflektieren und zu bilanzieren. Es wird geklärt, ob weiterer Handlungsbedarf besteht und ob noch andere Personen (Familienmitglieder, Fachkräfte) und Einrichtungen in den Beratungsprozess einbezogen werden müssen (Vernetzung). Die Dauer und Intensität einer Beratung ist sehr unterschiedlich und hängt von der Effektivität der beschlossenen Maßnahmen, der Komplexität des Umfeldes des Schülers/der Schülerin, sowie der Bereitschaft aller Beteiligten zur Mitwirkung an der Veränderung des problematischen Verhaltens ab.
Sollte es zu einer regelmäßigen Konfliktberatung mit den Schülern und Schülerinnen durch die Förderschullehrkraft kommen, wird ein individueller Förderplan (mit zeitlichem Rahmen) erstellt, der von allen Beteiligten regelmäßig überprüft wird. Der individuelle Förderplan ist ein wichtiges Instrument für zielorientiertes Arbeiten im Rahmen der Arbeit im Mobilen Dienst.
II. Beratung der Eltern:
Eine erste Kontaktaufnahme dient der Problemanalyse:
o Kind-Umfeld-Analyse (anamnestische Daten) o warum wurde der Mobile Dienst eingeschaltet o welches schulische Problem hat dazu geführt o kann mein Kind an der Regelschule verbleiben o was wurde bereits unternommen
o sind außerschulische Institutionen involviert oder gewünscht
Erst die Verknüpfung aller Sichtweisen und Ergebnisse kann dazu führen, die Eltern sinnvoll in einen Entwicklungsprozess einzubinden.
In Elterngesprächen können gemeinsam Fragen zur Erziehung besprochen und Informationen zu Maßnahmen der Jugendhilfeeinrichtungen, Psychologen, Therapeuten, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien (KJPP) usw. gegeben werden. Eine Beratung hinsichtlich schulischer, erzieherischer und sozialer Probleme kann in die konkrete Arbeit mit dem Kind an der Regelschule einfließen.
Häufig wird die Förderschullehrkraft als „neutrale“ Person wahrgenommen, die einen unvoreingenommenen Blick auf die schulischen Probleme hat. Somit wird sie von Eltern als Gesprächspartner häufig eher akzeptiert als die in die Problematik involvierten Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
III. Konfliktbearbeitung mit den Schülern und Schülerinnen
Die direkte Förderarbeit der Förderschullehrkraft mit dem betroffenen Schüler, der betroffenen Schülerin, findet in regelmäßigen Abständen in Kooperation mit der Regelschullehrkraft nach Absprache und in Einverständnis mit den Eltern, statt. Die inhaltliche Arbeit kann, je nach Alter und Verhaltens-Problematik, spielerische Aufgaben und diagnostische Verfahren zu folgenden Themen umfassen:
o Reflexions- und Kritikfähigkeit
o Basales Training: auditiv, visuell, motorisch
o Förderung von Konzentration und Aufmerksamkeit
o Vermittlung von Lernstrategien
o soziales Kompetenztraining, Erkennen und Äußern von Gefühlen
o Steigerung des Selbstvertrauens und Einfühlungsvermögen
o Erlernen von Konfliktfähigkeit und Toleranz
o Regelverhalten (Regeln des allgemeinen Zusammenlebens, Schul- und
Klassenregeln)
o Kooperations- und Teamfähigkeit
o Anlegen eines Verhaltens-Tagebuchs
Das jeweilige Material (Bücher, Arbeitsblätter, Spiele usw.) wird von der Förderschullehrkraft an den jeweiligen Entwicklungsstand und die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Es werden in der Regel keine Unterrichts-Themen aufgearbeitet, bzw. Nachhilfestunden erteilt.
Zur Steigerung des Selbstvertrauens und der sozialen Kompetenz sind besonders die Stärken der Kinder hervorzuheben und herauszuarbeiten.
IV. Kontaktaufnahme mit außerschulischen Institutionen (Vernetzung)
Häufig besteht bei Eltern und Erziehern, Erzieherinnen eine natürliche Hemmschwelle bezüglich der Inanspruchnahme von außerschulischen Institutionen (z.B. Jugendamt, Psychologen). Oft sind die Hilfsangebote vielfältig, aber auch unübersichtlich.
Der Mobile Dienst mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung bietet Hilfe bei der Kontaktaufnahme an und bemüht sich um eine optimale Vernetzung der sozialen Dienste, Ärzte, Psychologen und psychotherapeutischen Einrichtungen. Nur wenn alle Beteiligten sich offen über die Probleme austauschen, kann eine optimale Förderung des Kindes durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und außerschulischen Institutionen trägt dazu bei, dass
o wichtige Informationen vermittelt werden o Erfahrungen ausgetauscht werden
o eine optimale Anpassung stattfinden kann o Hemmschwellen abgebaut werden
V. Gutachten, Begleitung der Rückschulung
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass die Begleitung des Mobilen Dienstes in der Regelschule nicht ausreicht, um einen langfristigen Verbleib zu sichern. Wenn die in der Präventionsphase erstellten Förderpläne (siehe Punkt II) nach dem angestrebten Zeitplan überprüft wurden und keine gravierende Veränderung, bzw. ein Rückgang der Verhaltensproblematik eingetreten ist, wird die Regelschule bei Bedarf durch die Kollegen/Kolleginnen im Mobilen Dienst über das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beraten.
Das Ziel ist dann die Förderung und Unterrichtung in der Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Daneben gibt es die Möglichkeit den Förderbedarf im Bereich der Emotionalen und Sozialen Entwicklung festzustellen und den Schüler in der Regelschule verbleiben zu lassen – mit Begleitung durch den Mobilen Dienst. Die Beratung umfasst die Abklärung der Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens auf Seiten der Regelschule (durchgeführte Förder- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen), sowie über die Erstellung eines
aussagekräftigen Berichts der Klassenleitung zur Antragstellung, und informiert über die einzelnen Schritte des Überprüfungsverfahrens.Die Rückschulung von Schülern gehört ebenfalls zum Selbstverständnis der Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Der Mobile Dienst übernimmt zusammen mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrer in der Förderschule die Vorbereitung (Kontaktaufnahme und Vorgespräche mit der aufnehmenden Schule) und die Betreuung des Schülers, der Schülerin in der Rückführungsphase (Probehalbjahr). Nach der Probezeit in der Regelschule wird entschieden, ob die soziale Kompetenz und die Schulleistungsfähigkeit eines Schülers, einer Schülerin sich soweit entwickelt und gefestigt hat, dass eine Rückschulung als erfolgreich angesehen werden kann. Zur Begleitung gehören kontinuierliche Gespräche mit der aufnehmenden Schule (Klassenlehrer/Klassenlehrerin), Elterngespräche sowie direkter Kontakt mit dem betroffenen Schüler, der betroffenen Schülerin. Prozess, DokumentationAlle Arbeitsschritte des Mobilen Dienstes werden schriftlich dokumentiert (Schülerakten) und für alle Beteiligten transparent gemacht. Bei Beendigung einer Beratung wird ein Abschlussbericht angefertigt.
Bei der Durchführung der Arbeit des Mobilen Dienstes im Bereich Emotionale und Soziale Entwicklung kann der Zeitaufwand je nach Maßnahme sehr unterschiedlich sein. In Einzelfällen ist ein einmaliges Beratungsgespräch ausreichend, je nach Intensität der Problematik kann die Phase der Förderung/Beratung umfangreicher sein. Die Intervention durch den Mobilen Dienst wird in der Regel nach einer intensiven Anfangsphase allmählich reduziert.
Wichtige Voraussetzungen sind, dass alle Beteiligten mit dem Beratungs- und Förderangebot zufrieden sind, eine vertrauensvolle Basis als Grundlage vorhanden ist, und positive Fortschritte erkennbar sind.