Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich körperliche und motorische Entwicklung
Seit März 2016 gibt es an der Soeste-Schule die Einrichtung eines Mobilen Dienstes im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
Exkurs: Körperliche und motorische Beeinträchtigungen und deren möglichen Auswirkungen
An dieser Stelle soll zunächst ein kurzer, zusammenfassender Über- und Einblick zu körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen und deren möglichen Auswirkungen gegeben werden.
Eine körperliche oder motorische Beeinträchtigung liegt vor bei
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erheblichen Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems,
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Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur und Knochengerüst,
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Fehlfunktionen von Organen
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erheblichen Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung (Dyspraxie,
Perceptionsstörungen) oder
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schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.
Erst wenn eine vorhandene körperliche oder motorische Beeinträchtigung sich erheblich erschwerend auf wesentliche Bereiche des Lebens einer Schülerin oder eines Schülers auswirkt, spricht man im schulischen Sinne davon, dass ein Unterstützungsbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung vorliegt. Dies kann ebenfalls bei einer stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit aufgrund einer chronischen Erkrankung der Fall sein (wie z.B. Epilepsie, Diabetes, Rheuma).
Mögliche Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung
Jede körperliche Beeinträchtigung oder chronische Krankheit kann Einfluss auf die Entwicklung der Persönlichkeit und auf das Lern-, Leistungs- und/ oder Sozialverhalten haben.
• Motorische Einschränkungen und Wahrnehmungsstörungen können sich erschwerend auf alle Lern- und Lebensbereiche auswirken: das Rechnen, das
Lesen- und Schreibenlernen, die Schrift, das Sortieren der Schultasche, das
Planen der Arbeitsschritte, Spielen, An- und Ausziehen etc.
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Mögliche Störungen des Selbstwertgefühls erschweren eine
altersangemessene emotionale Entwicklung und die soziale Integration.
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Vermindertes Umweltwissen und eine eingeschränkte Sprachkompetenz
können sich im gesamten Unterricht auswirken.
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Eine allgemeine Verlangsamung und herabgesetzte Belastbarkeit
beeinträchtigen Konzentration und Ausdauer.
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Krankheits- oder beeinträchtigungsbedingte Fehlzeiten im Unterricht erfordern
eine Berücksichtigung im Schulalltag.
Hinweise für Lehrkräfte und ggf. Erzieherinnen (vor der Einschulung)
Wenn Sie bei einer Schülerin oder einem Schüler mit Problemen konfrontiert sind, die auf eine körperliche Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung zurückzuführen sind, sollten Sie
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die Eltern über die Beobachtungen informieren und weitere Aktivitäten abstimmen.
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Kontakt zu einer Lehrkraft im Mobilen Dienst im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung aufnehmen (Antrag siehe „Formulare“ auf der Homepage der Soeste-Schule).
Hinweise für die Eltern
Wenn Sie Einschränkungen in der körperlichen und motorischen Entwicklung Ihres Kindes feststellen oder bei Ihrem Kind eine chronische Erkrankung vorliegt, die sich möglicherweise negativ auf die schulische Entwicklung auswirken oder auswirken könnten, haben Sie die Möglichkeit,
• in Absprache mit der Lehrkraft der zuständigen Schule oder mit der zuständigen vorschulischen Institution, eine Beratung des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung hinzuzuziehen. Das Antragsformular finden sie unter „Formulare“ auf der Homepage der Soeste- Schule. Der Antrag wird von der aktuell besuchten Institution Ihres Kindes gestellt.
Einzugsgebiet des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung der Soeste-Schule
Der Zuständigkeitsbereich des Mobilen Dienstes für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung der Soeste-Schule Barßel umfasst die Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Regelschulen, berufsbildenden Schulen sowie die Förderschulen im Landkreis Cloppenburg (Einzugsgebiet der Soeste-Schule), soweit die Aufgaben nicht in Kooperation und Absprache mit anderen Schulen, vor allem ortsnahen Förderschulen im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung an den Regelschulen und den allgemeinbildenden Schulen, übernommen werden.
Ziel und Schwerpunkt der Arbeit des Mobilen Dienstes im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Der Schwerpunkt der Arbeit und das Ziel des Mobilen Dienstes in diesem Förderschwerpunkt ist es, Schülerinnen und Schülern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen bzw. einem festgestellten erhöhten Unterstützungsbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung mit unterstützender Beratung und Betreuung sowie Förderung bei zielgleicher oder zieldifferenter Beschulung den Verbleib an ihrer wohnortnahen allgemeinbildenden Schule zu ermöglichen, sofern sie sich mit den angebotenen Maßnahmen in die Schul- und Klassengemeinschaft integrieren sowie gesamtpersönlich positiv entwickeln können.
Dabei obliegt die pädagogische Hauptverantwortung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin bei der zuständigen Schule. Primär dient der Mobile Dienst als Unterstützungssystem für die öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Innerhalb eines integrativen schulischen Kontextes dient er im Sinne einer inklusiven Pädagogik der gesellschaftlichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit einem Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung.
Zurzeit stehen für die Tätigkeiten des Mobilen Dienstes im Bereich körperliche und motorische Entwicklung für dieses Einzugsgebiet sechs Wochenstunden zur Verfügung, die von einer Kollegin der Soeste-Schule übernommen werden. Bei dieser Größenordnung sind momentan nahezu ausschließlich beratende und nur wenig langfristig unterstützende Tätigkeiten (wie z.B. die Übernahme von Förderstunden) möglich.
Beratung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Die Beratung und Unterstützung durch den Mobilen Dienst im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung erfolgt grundsätzlich sehr individuell und wird äußerst bedarfsorientiert angelegt. Sie kann folgende Bereiche umfassen:
Beratung und Unterstützung der zuständigen Lehrkräfte an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen und ggf. Integrationsfachkräften sowie der möglicherweise fachfremd eingebundenen Förderschullehrkräfte hinsichtlich:
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– Informationen über die vorliegende Beeinträchtigung/ chronische Erkrankung
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– des Umgangs mit der Schülerin oder dem Schüler und ggf. den Erziehungsberechtigten
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– didaktischer, methodischer, organisatorischer und sozialer Hinweise für Unterricht, Klassenfahrten, Ausflüge und Projekte (z.B. Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien; Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel, Adaption von Unterrichtsmaterialien (spezielle Linien, Stifte, Schreibhilfen, Arbeitsblätter, Einsatz von PCs und speziellen Programmen, u.s.w))
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– der Vorstellung und Beantragung von Hilfsmitteln und evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen (z.B. barrierefreier Zugang zu Sanitäreinrichtungen, Beschaffung notwendiger Pflegevorrichtungen)
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– der Ausstattung des Arbeitsplatzes (z.B. bezogen auf das Mobiliar und die Beleuchtung)
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– der Umsetzung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen und – angebote, z.B. Gewährung eines Nachteilsausgleichs
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– der Erstellung eines Beratungsgutachtens im Verfahren zur Feststellung eines möglicherweise erhöhten Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
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– der Beantragung zusätzlicher Förderstunden und statistischen Auswirkungen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
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– des Aufbaus eines interdisziplinären Netzwerkes, in dem alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen kooperieren, eng miteinander zusammenarbeiten und sich austauschen, so dass unterschiedliche Hilfen aufeinander abgestimmt werdenBeratung und Unterstützung der Schülerin oder des Schülers mit einer körperlichen und motorischen Beeinträchtigung hinsichtlich
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– der individuellen Auseinandersetzung mit der Behinderung
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– des Umgangs mit den Beeinträchtigungen im sozialen Miteinander derKlassengemeinschaft
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– der für die Schülerin oder den Schüler sinnvoll und hilfreicherscheinenden Hilfsmittel und evtl. zusätzlicher notwendiger Hilfsmittel
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– der Umsetzung eigener individueller und kreativer Ideen im Umgang mitden körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen
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– der Umsetzung eines möglichen NachteilsausgleichsBeratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich:
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– der Akzeptanz und des Umgangs mit der körperlichen Beeinträchtigung ihres Kindes, ggf. Erläuterungen der Diagnose mit deren Auswirkungen auf die schulische Entwicklung des Kindes
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– beeinträchtigungsspezifischer, erzieherischer und sozialer Probleme
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– der Versorgung, Anschaffung und Nutzung von notwendigenHilfsmitteln und speziellen Unterrichtsmaterialien
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– der Beantragung einer Schulbegleitung bzw. Integrationsfachkraft
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– der Anbahnung, Vermittlung und Nutzung zusätzlicher,außerschulischer Förder- und Therapiemaßnahmen, wie z.B. Ergo-, Physio-, Sprachtherapie, Mobilitätstraining, Sport- und Spielvereine, psychologische Unterstützung
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– des Aufbaus und der Koordination eines interdisziplinären Netzwerkes, in dem alle an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen kooperieren, eng miteinander zusammenarbeiten und sich austauschen, so dass unterschiedliche Hilfen ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt werden (z.B. verschiedene Fachdienste, wie Therapeutinnen und Therapeutinnen, Fachärztinnen und Fachärzte, schulische Beratungssysteme, Behörden, Krankenkassen etc.)
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– rechtlicher und gesetzlicher Grundlagen (z.B. Beantragung eines Behindertenausweises, Schulrecht, Nachteilsausgleich)
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– der Erstellung eines Beratungsgutachtens im Verfahren zur Feststellung eines möglicherweise erhöhten Unterstützungsbedarfs des Kindes in seiner körperlichen und motorischen Entwicklung
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– der Auswahl eines geeigneten Förderortes (Förderschule oder wohnortnahe Schule)
(vgl. § 4 Niedersächsisches Schulgesetz mit den ergänzenden Runderlassen und Erlassen zur sonderpädagogischen Förderung; Mobiler Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde- Regionalabteilung Lüneburg)
7 Schritte einer Beratung durch den Mobilen Dienst im Bereich körperliche und motorische Entwicklung
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Antragstellung der zuständigen Institution (Schule, Kindergarten bei der Soeste-Schule über das Kontaktformular auf der Homepage unter „Formulare“) in Absprache mit den Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Auffälligkeiten
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Kontaktaufnahme durch die Soeste-Schule mit der antragstellenden Institution (meist telefonisch)
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ggf. Hospitation im Unterricht und/oder persönliches Gespräch mit der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler
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eine möglichst zeitnahe anschließende Besprechung und Bewertung der Eindrücke (Eingangsdiagnostik) mit der Lehrkraft (oder den Lehrkräften) und ggf. Integrationsfachkraft;
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Je nach Beratungsanlass und Eingangsproblematik werden umgehend oder im weiteren Verlauf der Beratung die Erziehungsberechtigten sowie weitere Fachdienste (wenn nötig und relevant) kontaktiert und einbezogen, um interdisziplinär und systemisch vorgehen zu können. Oftmals wird dieser Schritt bereits weitgehend eigenständig von der meldenden Institution übernommen. Er kann aber auch durch die Lehrkraft im Mobilen Dienst begleitet werden.
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Idealtypischer Weise findet eine umfassende, problembezogene Beratung mit Lösungsansätzen und einer personengebundenen Verteilung möglicher folgender Aufgaben (z.B. Verfassen schriftlicher Stellungnahmen, die aus pädagogischer Sicht die Beantragung weiterer Hilfsmittel oder Stunden für eine Integrationsfachkraft rechtfertigt, Organisation von therapeutischen Maßnahmen, etc.) statt, die in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert werden. Sowohl die Antragstellung als auch das Protokoll zur Beratung werden von der zuständigen Institution in der Schülerakte verwahrt sowie für alle Beteiligten transparent gemacht. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Protokolls ist nicht festgelegt. Es wird jedoch zu Beginn einer Beratung ein Protokollant ernannt. Benötigte schriftliche Stellungnahmen sowie Beratungsgutachten im Verfahren zur Feststellung eines erhöhten Förderbedarfs im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung werden in der Regel in Zusammenarbeit mit der zuständigen Institution verfasst.
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Grundsätzlich findet eine Reflexion der in der Beratung festgelegten Fördermaßnahmen und möglicherweise weiterführenden Maßnahmen statt. Der zeitliche Rahmen sowie die Art und Weise der Nachbetrachtung wird am Ende des Beratungsgesprächs vereinbart und wird sehr individuell, unterschiedlich und auf die Maßnahmen abgestimmt, durchgeführt (telefonisch; erneute Gesprächsrunde mit allen oder ausgewählten Beteiligten; Zusendung eines amtlichen oder behördlichen Bescheids). Telefonische Rücksprachen werden kurz unter dem Ergebnisprotokoll in der Schülerakte vermerkt. Schriftliche Bescheide als Reaktion auf Antragstellungen oder Ergebnisprotokolle aus weiterführenden Helferrunden werden als Dokumentation des Abschlusses der Beratung in die Schülerakte abgeheftet.