Fr. Dez. 27th, 2024


Grunsätzliches: Grundlagen sind die Empfehlungen des Niedersächsischen Kultusministeriums, welche im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule sowie den Empfehlungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Cloppenburg nachzulesen sind.

Die folgenden Hygieneanweisungen werden in den Klassenräumen und im
Eingangsbereich der Schule gut sichtbar aufgehängt und werden mit den
Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn besprochen. Materialien, zum Beispiel www.aktion-sauberehaende.de, können ergänzend eingesetzt werden.
Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule wurde an alle in der Schule beschäftigen Personen weitergeleitet und ist handlungsleitend.

Die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten werden über die Hygiene- Maßnahmen in der Soeste-Schule informiert.

Verstöße: Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hygiene- und Abstandsbestimmungen verstoßen, werden einmalig ermahnt. Bei einem zweiten Verstoß erfolgt der Unterrichtsausschluss für diesen Tag und ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten mit der Klassenlehrkraft. Bei weiteren Verstößen erfolgt ein Ausschluss vom Unterricht.

Abstands- und Hygieneregeln

  • Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen wie Husten, Fieber, Halsschmerzen, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Schnupfen oder Kopfschmerzen müssen Zuhause bleiben.
  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen allen am Schulleben beteiligten Personen ist auf dem Schulhof, im Schulgebäude und an Versammlungsplätzen, wie der Bushaltestelle, unbedingt einzuhalten.
  • Schülerinnen und Schüler tragen im Taxi verpflichtend einen Mundschutz.
  • Das Tragen eines Mundschutzes ist während der Pausen sinnvoll und ausdrücklich erlaubt. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt.
  • Schülerinnen und Schüler waschen sich die Hände umgehend nach Betreten der Schule sowie vor und nach dem Essen, vor und nach den Pausen und vor und nach dem Wechseln eines Mundschutzes.
  • Das Desinfizieren der Hände ist nicht nötig und nur in Ausnahmefällen durchzuführen (vgl. Absatz Händehygiene der Empfehlungen des Niedersächsischen Kultusministeriums).
  • Die Räume werden nach Plan 20-5-20 gelüftet, Türen werden möglichst offen gehalten.
  • Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen umgehend abgeholt werden.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Handschuhe werden nicht getragen.
  • Eine feste Sitzordnung wird eingehalten.
  • Pausen zwischen den Klassen finden versetzt statt.
  • Computermäuse und Tastatur werden nach Gebrauch mit bereitgestelltem Reinigungsmittel gereinigt.
  • Geordnetes und diszipliniertes Verhalten in der Schule ist zwingend erforderlich.
  • Den Anweisungen von Lehrkräften und Schulleitung ist Folge zu leisten.
  • Jede/r sollte in besonderer Weise Rücksicht auf seine Mitmenschen in und außerhalb der Schule nehmen.

Von admin

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